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Grundsteuer Wohnung berechnen – So einfach geht’s

Grundsteuer Wohnung berechnen

Grundsteuer Wohnung berechnen

Obwohl die Grundsteuer alle Eigentümer einer Immobilie betrifft, ist vielen Menschen manches in Bezug auf die Grundsteuer unklar. Da diese sehr vielschichtig ist und einige Formalitäten und Spezifika zu beachten sind, ist dies auch kein Wunder. Damit Sie einen möglichst holistischen Überblick über die Thematik Grundsteuer Wohnung berechnen bekommen, werden im Folgenden nicht nur grundlegende Begrifflichkeiten geklärt, sondern auch praxisnahe Beispiele näher erörtert.

Was die Grundsteuer im Kern ausmacht

Immer zu Jahresbeginn wird von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt die Grundsteuer für alle Einwohner festgelegt. Der Einzug der sogenannten Grundsteuer von den Immobilienbesitzern erfolgt in einem vierteljährlichen Turnus. Wahrscheinlich fragen Sie sich, wie sich die Höhe der Grundsteuer zusammensetzt. Darauf wird im Folgenden noch eingegangen werden. Ganz grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass verschiedene Komponenten Einfluss auf die Grundsteuerhöhe nehmen. Im Zentrum stehen dabei sowohl die Grundstücksfläche als auch der Wohnort. Beide gelten als maßgeblich und prägend für die Grundsteuerhöhe.

Der Einheitswert – Was verbirgt sich dahinter?

Die Grundsteuer hat Einfluss auf den Einheitswert, welcher generell den Grundstückswert angibt. Anschließend wird dieser mit dem Hebesatz der Kommune und mit einer festgelegten Steuermesszahl, die bundeseinheitlich qua Gesetz festgelegt wird, multipliziert. Aus dem Ergebnis dieser mathematischen Rechnung ergibt sich sodann die Grundsteuer, die jährlich anfällt.
Im Falle einer Eigentumswohnung erfolgt das Ermitteln des Einheitswerts nach Anteil. Hat eine Wohnung eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern und eine Grundstücksfläche von 500 Quadratmetern, so würde für das Berechnen der Grundsteuer nur ein Zehntel vom Einheitswert für das Grundstück als Ganzes anberaumt werden.

Welche gesetzliche Regelung bald gilt

Sie sollten sich jedoch ins Gedächtnis rufen, dass nur noch bis Ende 2024 der Einheitswert Gültigkeit hat. Ab dem 01.01.2025 herrscht eine neue Art der Grundsteuerberechnung vor – dabei ersetzt der Grundsteuerwert den Einheitswert. Dafür ist jedoch zwingend beim Berechnen erforderlich, als Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder auch Grundstücken bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung beim lokalen Finanzamt einzureichen. Der Grund für diese Änderung ist, dass die Datengrundlage des Einheitswerts schon viele Jahrzehnte alt und daher veraltet ist.

Wer berechnet den Einheitswert?

Sie brauchen sich keine Sorgen machen, denn Ihr lokales Finanzamt berechnet den Einheitswert für Sie. Die Jahresrohmiete vom 01.01.1964 in der BRD und die Jahresrohmiete vom 01.01.1935 gelten jedoch als Grundlage der Berechnung . Die Berechnung funktioniert dann so, dass mit Hilfe eines Vervielfältigers multipliziert wird – zudem werden Abschläge und Zuschläge, also wertmindernde beziehungsweise wertsteigernde Umstände, einbezogen. Eine wichtige Rolle für den Einheitswert spielt zudem die Grundstücksart und das Baujahr Ihrer Immobilie. Die Rede ist dann vom sogenannten Ertragswertverfahren.

Eine Beispielrechnung zum Veranschaulichen

Die Grundsteuer ist nicht nur durch die Grundsteuerberechnung bedingt, sondern auch durch das Multiplizieren mit der Steuermesszahl. Betrachtet man Eigentumswohnungen, so liegt hier der Wert bei 3,5 Promille (0,35 Prozent). Da das obige Beispiel ein Einheitswert von 250.000 Euro ermittelt, so müssen diese mit der Steuermesszahl multipliziert (25.000 Euro x 3,5) werden. Dies ergibt schlussendlich den Grundsteuermessbetrag, Dieser ergibt für diese Beispielrechnung 87,50 Euro. Jedoch spielt auch der Herbstsatz für die tatsächliche Grundsteuer eine zentrale Rolle. Mehr dazu nun im nächsten Abschnitt.

Wie sich der Hebesatz auf Ihre Grundsteuer auswirkt

Der Hebesatz wird durch die lokale Kommune bestimmt. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die jährliche Grundsteuer. Das rechnerische Anwenden ist jedoch weitgehend simpel – der eben zuvor berechnete Betrag muss mit dem Hebesatz nur noch multipliziert werden. In München gilt im Jahr 2022 ein Hebesatz von 490 Prozent. Daher müssen die errechneten 87,50 Euro mit dem Faktor 4,9 multipliziert werden. So ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von 428,75 Euro.

Unterschied zwischen der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer

Viele Neulinge im Bereiche Immobilien verwechseln zu Beginn oftmals die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Damit Ihnen dieser Fehler nicht unterläuft, klären wir nun die Unterschiede zwischen beiden Begrifflichkeiten. Während sich die Frage der Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie stellt, wird die Grundsteuer auf Grundbesitz gezahlt. Dabei gilt die Regel, dass die Grundsteuer jährlich fällig wird – die Grunderwerbssteuer hingegen nur beim Immobilienerwerb. Dabei ist es übrigens egal, ob es sich um ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung handelt.

Wer zum Zahlen der Grundsteuer verpflichtet ist

Als Objektsteuer ist die Grundsteuer eine Zahlung, für die Immobilien- und Grundbesitzer in einer Regelmäßigkeit aufkommen müssen. Zweitrangig ist dabei das Einkommensverhältnis eines Individuums, im Vordergrund steht allein das Grundstück. Dass die Grundsteuer dem Staat ordentlich Geld in die Taschen spült, zeigt das Beispiel der Grundsteuer bei den offiziell veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2021. Mehr als 15 Milliarden Euro an Grundsteuer nahmen deutsche Kommunen in jenem Jahr ein. Die Grundsteuer wurde nicht nur von den Eigentümern von Gebäuden und Grundstücken gezahlt, sondern auch von den Mietern. Letztere machen in Deutschland fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus.

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