Wohnung untervermieten
Wohnen

Wohnung untervermieten – Das müssen Sie beachten

Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen, müssen Sie einige Dinge beachten. Untervermietung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, sondern basiert auf dem Recht der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass es keine allgemeingültigen Vorgaben gibt. Stattdessen lassen die Mietverträge entsprechenden Spielraum bezüglich Untervermietung.

Allerdings gibt es einige elementare Punkte, die in jedem Vertrag enthalten sein sollten:

  • Die Höhe der monatlichen Untervermietungsgebühr
  • Die Dauer der Untervermietung
  • Die Haftung für Schäden an der untervermieteten Wohnung oder dem Eigentum des Hauptmieters

Welche Dokumente braucht man für eine Untervermietung der Wohnung?

Für die Untervermietung einer Wohnung werden folgende Belege benötigt:

  • Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen den beiden Parteien
  • Eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters, die Untervermietung vorzunehmen
  • Eine Kopie des Hauptmietvertrags

Der Mietvertrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel die Dauer der Untervermietung, die Höhe der Miete sowie alle vertraglich vereinbarten Pflichten und Rechte der Parteien. Die Erlaubnis des Vermieters ist nur dann erforderlich, wenn es sich bei der Wohnung um eine gewerbliche Immobilie handelt. In jedem Fall sollte man sich vor der Untervermietung jedoch immer mit dem Vermieter absprechen und sich die Befugnis schriftlich geben lassen.

Wie hoch darf die Miete beim Untervermieten sein?

Die Höhe der vereinbarten Miete beim Untervermieten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So kann die ausgehandelte Miete unter anderem von der Größe der Wohnung sowie von der Lage und dem Zustand der Wohnung beeinflusst werden.

In den meisten Fällen darf die vereinbarte Miete höchstens 50 % über dem Mietpreis liegen, welchen Sie selbst monatlich bezahlen. Achten Sie also beim Untervermieten auf Ihre Miete und beachten Sie, dass diese nicht zu hoch angesetzt werden darf, da dies andernfalls rechtswidrig.

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Voraussetzungen für die Untervermietung

Die Voraussetzungen für die Untervermietung einer Wohnung sind simpel:

Die Wohnung muss bezugsfertig sein und der Mieter das Recht haben, sie zu vermieten. Letzteres ist in Deutschland nicht immer der Fall. In manchen Bundesländern gibt es besondere Regelungen, die es dem Eigentümer verbieten, die Wohnung unterzuvermieten. In anderen wiederum ist dies kein Problem. Um sicherzugehen, sollten Sie also vor der Weitervermietung Ihrer Wohnung mit Ihrem Eigentümer sprechen.

Kündigungsrechte des Vermieters bei Untervermietung

Eine Untervermietung der gesamten Wohnung oder einzelner Räume ist für den Vermieter grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann er die Untervermietung in seinem Mietvertrag beschränken oder verbieten.

Gesetzliche Kündigungsrechte des Vermieters bei Untervermietung bestehen nicht. Er kann jedoch gemäß § 573 Abs. 1 BGB kündigen, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Untervermietung die Hausordnung oder die Sicherheit im Haus beeinträchtigt.

Tipps für eine gelungene Untervermietung

Planen Sie die Vermietung gut!

Bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie lange Sie die Wohnung nicht brauchen und ob es für Sie Sinn hätte, diese zu vermieten. Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Person für Ihre Wohnung finden und informieren Sie diese über alle Aspekte der Untervermietung.

Recherchieren Sie die Angaben des Mieters sorgfältig

Bevor Sie jemandem Ihre Wohnung anbieten, sollten Sie ausführlich Recherche betreiben, ob dieser höchstwahrscheinlich in der Lage ist, die Miete zu bezahlen. Auch eine etwaige Kontaktaufnahme mit früheren Vermietern könnte Ihnen in diesem Punkt weiterhelfen.

Nehmen Sie sich Zeit für eine ausführliche Besprechung!

Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, sollten alle wichtigen Informationen besprochen werden. Dies gilt insbesondere für den Themenbereich “Hausregeln” sowie “Zustandsbericht der Wohnung”.

Halten Sie Kontakt

Es ist sehr wichtig, dass der Vermieter den Kontakt mit dem Mieter hält und ihn regelmäßig über neue Informationen informiert. Dadurch sind beide Seiten beruhigt und es entsteht kein Misstrauensverhältnis zwischen den Parteien.

Wohnung untervermieten

Fazit: Untervermieten kann sich lohnen, aber …..

Wenn Sie eine Wohnung untervermieten möchten, sollten Sie sich vorher genau informieren. Denn es gibt einiges zu beachten: vom Mietvertrag über die Kündigung bis hin zu den Nebenkosten. Achten Sie darauf, dass Sie alle Formalitäten korrekt erledigen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Alles in allem ist es nicht so schwer, eine Wohnung unterzuvermieten, – wenn Sie sich vorher gründlich informieren haben. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit, um alle offenen Fragen im Vorfeld zu klären, damit es im bestehenden Untermietverhältnis zu keinen Komplikationen kommt.

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