Umzug von der Steuer absetzen
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Umzug von der Steuer absetzen – Alle Infos

Die Kosten die bei einem Umzug anfallen, können sehr vielfältig sein. Angefangen von den Umzugskosten für eine Umzugsfirma, Auf- und Abbaukosten bei Möbel. Trinkgelder für Umzugsgelder und vieles mehr. Schnell kann sich da die Frage stellen, ob man die Kosten ganz oder teilweise von der Steuer absetzen kann. Und in der Tat, diese Möglichkeit gibt es wie man nachfolgend erfahren kann.

Beruflich oder Privat? Darum ist es wichtig

Wenn es um das Absetzen von Kosten bei einem Umzug geht, spielt eine Frage eine große Rolle. Und das betrifft den Grund für den Umzug. So ist maßgeblich dabei, ob der Umzug aus privaten oder aus beruflichen Gründen erfolgt. Diese Frage ist nicht unerheblich, wenn es um steuerliche Beurteilung geht. Handelt es sich um einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen in Berlin, so kann man Umzugskosten im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten kann man jährlich in Höhe von maximal 20 Prozent, höchstens 4000 Euro geltend machen.

Umzugskosten aus beruflichen Gründen

Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen, kann man anfallende Umzugskosten nicht nur im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Vielmehr kann man hier auch die steuerliche Umzugspauschale in Anspruch nehmen. Wie hoch die Umzugspauschale ist, hängt vom Einzelfall ab. So spielt eine Rolle, ob man als Single, als Ehepaar oder als Familie mit Kindern umzieht. Ist man Single, kann man 820.00 Euro geltend machen, für Ehepaare und Lebenspartner sind es 1639 Euro und handelt es sich um eine Familie mit Kindern, kommt für jede weitere Person noch 361 Euro drauf.

Sonderfälle bei einem Umzug

Steuerlich kann es bei einem Umzug auch Sonderfälle geben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Umzug aufgrund von einem Unfall, einer Erkrankung oder einer Behinderung erfolgen muss. In diesem Fall können anfallende Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dabei muss man einen Punkt aber beachten, man muss es nachweisen können. In der Regel ist dafür ein Attest von einem Arzt notwendig, das ein Umzug erforderlich ist. Ein Sonderfall kann auch eine Ausbildung oder ein Studium sein, wenn dazu umgezogen wird. Hierbei kann man die Kosten als Sonderausgaben dem Finanzamt melden. Eine steuerliche Berücksichtigung ist aber nur möglich, wenn es sich um die erste Ausbildung oder Studium sich handelt.

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So kann man Umzugskosten geltend machen

Um anfallende Kosten bei einem Umzug geltend zu machen, muss man bei seinem zuständigen Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das beachten der Abgabefrist. Je nachdem ob man die Einkommenssteuererklärung selbst einreicht oder von einem Steuerberater, kann es abweichende Abgabefristen geben. Hier sollte man sich vorher informieren. Verpasst man nämlich die Abgabefrist, können die angefallenen Umzugskosten nicht mehr geltend gemacht werden.

Belege muss man aufheben

Wichtig ist aber auch noch ein anderer Punkt und dieser betrifft die Belege. Alle angefallenen Rechnungen und Quittungen im Zusammenhang mit den Umzugskosten, muss man aufbewahren. Da diese vom Finanzamt angefordert werden können. Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen und erstattet der Arbeitgeber anfallende Kosten, darf man diese nicht steuerlich geltend machen. Es dürfen immer nur die Kosten geltend gemacht werden, die man auch tatsächlich selbst getragen hat.

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