Wohnen-Urban.de Blog Wohnen Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug: Alle Infos
Wohnen

Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug: Alle Infos

Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug

Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug

Bei einem Umzug wird oftmals frühzeitig sich nur mit der Frage beschäftigt, eine Umzugsfirma in Berlin JA/ NEIN und wenn Ja, dann welche. Was oftmals nicht bedacht wird, sind Versorgungsverträge wie Strom und deren Kündigung. Kümmert man sich hier nicht frühzeitig darum, muss man mit weiterlaufenden Kosten rechnen. Den unabhängig vom Verbrauch und der Nutzung vom Strom, würden weiterhin die laufenden Abschläge anfallen.

Die Kündigung vom Stromvertrag bei Umzug

Grundsätzlich gibt es bei einem Umzug zwei Möglichkeiten, wie man einen Versorgungsvertrag wie für Strom beenden kann. Die erste Möglichkeit ist die ordentliche Kündigung und die zweite Möglichkeit, ist ein Sonderkündigungsrecht. Ob eine ordentliche Kündigung vorliegt, hängt wesentlich vom Vertrag und damit vom Einzelfall ab. Dabei spielen Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Vertragslaufzeit. So kann eine Kündigung erst zum Ende einer vereinbarten Vertragslaufzeit möglich sein. Ist eine ordentliche Kündigung aufgrund vom Vertrag nicht möglich, dann kann das Sonderkündigungsrecht greifen.

Das Sonderkündigungsrecht und die rechtlichen Details

Das Sonderkündigungsrecht beruht auf § 41b Abs. 4 EnWG, dem Energiewirtschaftsgesetz. Diese rechtliche Möglichkeit einer Sonderkündigung ist ein recht neues Recht was Verbraucher haben. So gibt es dieses Recht erst seit Juli 2021 und kann nur in engen rechtlichen Grenzen verwendet werden. So muss man für die Anwendung vom Sonderkündigungsrecht eine Frist beachten. Diese beträgt sechs Wochen vor dem gewünschten Vertragsende. Wie damit klar ist, muss man frühzeitig vor dem Umzug kündigen, um dieses Recht nutzen zu können.

Darauf muss beim Sonderkündigungsrecht geachtet werden

Bei der Ausübung vom Sonderkündigungsrecht muss man beachten, dass diese schriftlich erfolgen muss. Eine Kündigung per Telefon oder E-Mail kann nicht ausreichend sein. Es ist empfehlenswert sich im Vorfeld zu informieren, wie die Form der Kündigung erfolgen muss. Damit die Kündigung vom Stromliefervertrag rechtens ist, muss man sich auf das dargestellte Recht berufen. Ebenfalls muss man die Kündigung mit dem Wohnsitzwechsel begründen. Dazu muss man den neuen Wohnort und die Anschrift nennen. Auch darf man die Frist nicht verpassen, da sonst die Sonderkündigung auch abgelehnt werden kann. Eine Sonderkündigung kann von einem Stromversorger auch aus einem anderen Grund abgelehnt werden.

In diesen Fällen greift Sonderkündigungsrecht nicht

So greift das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug nicht, wenn der Stromversorger die Fortsetzung vom Liefervertrag am neuen Wohnort anbieten kann. Von dieser rechtlichen Option, hat ein Stromversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz nach Erhalt der Sonderkündigung zwei Wochen Zeit. Lässt er diese Zeit verstreichen, ist die Sonderkündigung wirksam. Kann die Fortsetzung vom Stromliefervertrag angeboten werden, greift das Kündigungsrecht nicht mehr. In einem solchen Fall ist nur eine reguläre Kündigung möglich. Man ist in einem solchen Fall, wenn der Versorger den Stromvertrag weiter erfüllen kann, auch als Verbraucher verpflichtet, Angaben zur sogenannten Entnahmestelle zu nennen. Gemeint ist damit beispielsweise die Zählernummer vom Stromzähler.

Vertragsfortsetzung angeboten

Ein Punkt ist dabei noch maßgeblich, nämlich die Vertragsbedingungen. Diese dürfen sich nicht verändern, nur dann greift die gesetzliche Regelung für die Stromversorger. Wird ein Vertrag mit anderen Bedingungen angeboten, hat die Sonderkündigung weiterhin Bestand. Sofern man sich nicht mit den veränderten Bedingungen einverstanden erklärt. Beachtet man alle diese Hinweise als Verbraucher, ist ein Stromvertrag bei einem Umzug mit keiner Schwierigkeit verbunden.

Die mobile Version verlassen