Wohnen-Urban.de Blog Wohnen Mietratgeber – Die wichtigsten FAQs
Wohnen

Mietratgeber – Die wichtigsten FAQs

Mietratgeber

Mietratgeber

Als Miete bezeichnet man die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter für das Nutzen bestimmter Räumlichkeiten zahlt. Der größte Anteil, für denen in Deutschland Miete bezahlt wird, sind Wohnungen. Man kann aber auch andere Dinge, wie zum Beispiel Ferienhäuser mieten, bei denen natürlich auch für die Benutzung der Wohnung eine Gegenleistung anfällt.

Mehr als 50 Prozent aller Bürger in Deutschland bezahlen Miete. Zumeist müssen solche Haushalte rund ein Viertel des Nettoeinkommens für die Miete bezahlen. Und das sogar kalt. Kalt bedeutet hierbei, dass die Kosten für Energie noch nicht bezahlt wurden. Diese werden nicht vom Vermieter bezahlt, sondern der Mietende trägt diese selber.
Für viele sind deswegen auch die im Moment sehr hohen Energiekosten ein großes Problem.

Wohnung mieten: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie auf viele Dinge achten.
Bilder von Wohnungen im Internet können täuschen. Deswegen sollten Sie, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, immer erstmal eine Besichtigung durchführen. Hierbei ist es wichtig, auf gewisse Kriterien, wie den Lautstärkepegel in der Wohnung zu achten. Wenn die Wohnung zum Beispiel an einer befahrenen Straße liegt, kann der Straßenlärm sehr schnell nerven.

Wenn Sie sich nun für eine Wohnung entschieden haben, kommt der Vertrag, den man dann unterschreiben muss, um in die Wohnung ziehen zu können. Hierbei ist es wichtig, dass Sie den Inhalt bei Unklarheiten erfragen. Sonst könnten für Sie zum Beispiel bestimmte Nebenkosten anfallen, die niemand bezahlen will.

Das Protokoll, welches am Schluss ausgefüllt wird, beinhaltet die Mängel der Wohnung. Auch hier sollten vom Mieter alle Mängel erfasst werden, da für Sie bei dem Auszug aus der Wohnung sonst höhere Sanierungskosten anfallen könnten. Jetzt müssen Sie sich nur noch ummelden und der Umzug kann kommen.

Was braucht man, um eine Wohnung zu mieten?

Um eine Wohnung zu mieten, verlangt der Vermietende von Ihnen ein paar Unterlagen und Nachweise. Welche Nachweise nötig sind, ist zumeist davon abhängig, ob Sie den Mietvertrag mit einem Unternehmen oder von einem Privateigentümer mieten. Zum Beispiel müssen Sie einen Gehaltsnachweis erbringen. Der Vermieter möchte hierbei sehen, dass Sie sich diese Wohnung überhaupt finanziell leisten können. Deswegen müssen Sie auch den Arbeitsvertrag vorlegen können, dabei kann der Vermieter sehen, dass Sie in einem sicheren Job sind und auch zukünftig Miete zahlen werden.
Der Vermieter verlangt außerdem eine Bonitätsauskunft. Diese ist von der Schufa und informiert den Vermieter über Schulden oder Versäumnisse.
Zudem brauchen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese stellt fest, ob Sie jemals Mietschulden hatten und natürlich Ihren Personalausweis, um sich auszuweisen.

Wohnung mieten: Was kostet ein Makler

Seit 2015 müssen Sie, wenn Sie einen Makler bestellen, auch die Provision an diesen bezahlen. Der Makler ist hierbei nur zu einer Provision berechtigt, wenn er eine neue Wohnung nur für Sie gefunden hat, die davor noch nicht im Bestand des Maklers war. Die Kosten für einen Makler liegen hierbei bei höchstens einem Brutto-Monatsgehalt für Wohnungen, die man bis 3 Jahre befristet sind und bei höchstens zwei Brutto-Monatsgehalten bei Wohnungen, die unbefristet sind, also länger als 3 Jahre mietet.

Verschiedene Arten von Mietverträgen

Es gibt genau 6 unterschiedliche Arten von Mietverträgen.

Unbefristeter Mietvertrag

Bei einem unbefristeten Mietvertrag sind die festgelegten Rechte so lange gültig, bis eine Instanz den Mietvertrag gesetzmäßig und vertragsmäßig kündigt. Mündlich geschlossene Mietverträge gelten auch als unbefristet.

Befristeter Mietvertrag

Hier ist das Miet- und Vertragsende genau festgelegt. Nur durch eine fristlose Kündigung kann der Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis auflösen. Man kann sich aber auch einfach untereinander einigen.

Untermietvertrag

Bei einem Untermietvertrag kann der Mieter diese Wohnung untervermieten. Hier fungiert der Hauptmieter für den echten Vermieter, dem die Immobilie auch gehört, als Ansprechpartner. Dabei kann dieser aber die Wohnung an Untervermieter weitermieten. Wenn der Untermietvertrag nur für einen zeitlich begrenzten Raum gilt, nennt man diesen Vertrag einen Zwischenmietvertrag.

Staffelmietvertrag

Dieser ist ein Mietvertrag ist befristet, und es stehen die Anfangsmieten, sowie die jährliche Mietsteigerung darin.

Indexmietvertrag

In diesem Mietvertrag ist eine automatische Mieterhöhung festgelegt, die sich auf der Kalkulierung der Lebenskosten basiert.

Staffel- und Indexmietvertrag

Bei diesem Mietvertrag darf die Erhöhung der Miete nur so hoch sein, wie die Steigerung im Vertrag festgelegt ist.

Fristen und Formalitäten bei Mietverträgen

Es gibt eine Kündigungsfrist bei Mietverträgen. Wenn der Mietvertrag kürzer als 5 Jahre ist, beträgt diese Frist 3 Monate. Bei 5 bis 8 Jahren Dauer des Mietverhältnisses beträgt sie 6 Monate. Bei einem Mietverhältnis, was länger als 8 Jahre ist, beträgt die Frist 9 Monate. Eine außerordentliche Kündigung Mietvertrag sollte deswegen immer zur richtigen Zeit eingereicht werden, da sonst der Vertrag weiterläuft. Auch ist es wichtig zu wissen, wie man vorgeht, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt.

Ein Mietvertrag sollte mehrere formale Dinge beinhalten:

  • Name und Adresse
  • Angaben zu den Mietern
  • Adresse der Wohnung
  • Wohnungsgröße
  • weitere Angaben zur Wohnung (zum Beispiel Anzahl der Zimmer …)
  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel
  • Mietzeit
  • Mietkaution
  • Miete
  • Betriebskosten
  • Hausordnung

Kostenübernahme der Miete

Normalerweise werden keine Kosten für die Miete von Institutionen, wie der Stadt oder der Gemeinde übernommen. Dabei können die Ausgaben inklusive der steigenden Heizkosten für Mietwohnungen nicht immer von jedem Haushalt getragen werden. Bei Menschen, die Hartz IV beziehen, wird die Miete natürlich bezahlt. Dies gilt auch zum Beispiel für eine Wohnung für ukrainische Flüchtlinge. Wenn diese legal in Deutschland leben und noch nicht arbeiten gehen können, übernimmt der Staat trotzdem schon die Mietkosten für die Wohnung.

Die mobile Version verlassen