Heizkosten berechnen
Wohnen

Heizkosten berechnen für Mietwohnung – So geht’s

Die Berechnung der Heizkosten ist eine Pflicht, die ein Vermieter von einer Mietwohnung gegenüber einem Mieter hat. Grundsätzlich kann man die Heizkosten nicht pauschal bei einer Mietwohnung berechnen, sondern es ist immer individuell vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich als Grundlage ist dafür der Mietvertrag, die Wohnflächenverordnung und letztlich die Heizkostenverordnung. Ob die Regelungen aus dem Mietvertrag maßgeblich sind, hängt wesentlich davon ab, nach welchem Verteilerschlüssel abgerechnet wird. Hier kann man als Vermieter wählen auf der Grundlage von Verbrauchszähler, Quadratmeter oder nach der Personenzahl.

Verordnungen und Pflicht bei der Berechnung

Grundsätzlich greift bei der Berechnung der Heizkosten für eine Mietwohnung, die Heizkostenverordnung. Nach dieser müssen die Heiz- und Warmwasserkosten zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent, auf der Grundlage vom Verbrauch abgerechnet werden. Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Verbrauch, der mittels Messgeräte erfasst und abgelesen werden muss. Die Berechnung vom restlichen Verbrauch, erfolgt dann nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel aus dem Mietvertrag. Eine Unterschreitung der erwähnten Werte, ist ebenso nicht erlaubt, wie eine Überschreitung. Die Vorgaben aus der Heizkostenverordnung sind dabei zwingend einzuhalten.

Nicht alles darf berücksichtigt werden

Doch beides reicht noch nicht aus, um die Heizkosten für eine Mietwohnung berechnen zu können. So ist jetzt noch die Wohnflächenverordnung maßgeblich. Nicht jeder Raum darf nämlich uneingeschränkt berücksichtigt werden. Bei der Berücksichtigung von einem Raum, kommt es auf die Art von einem Raum und auf die Höhe an. So darf man bestimmte Räume, wie einen Heizungsraum zum Beispiel berücksichtigen. Gleiches gilt auch bei einer Waschküche und generell von einem Kellerraum. Bei einem Wohnraum kommt es noch auf die Raumhöhe an. Bei einer Raumhöhe über zwei Meter, darf die Grundfläche vom Raum voll berücksichtigt werden. Bei einer Raumhöhe von einem bis zwei Meter, darf die Grundfläche nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Diese Vorgaben sind einzuhalten, wenn man sich zum Beispiel für den Verteilerschlüssel der Quadratfläche entscheidet.

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Auf die Art vom Brennstoff kommt es an

Und letztlich kommt es bei der Berechnung der Heizkosten noch darauf an, was für Brennstoffe verwendet werden. Hier wird unterschieden zwischen Erdgas, Brennholz oder Kohle, um eine kleine Auswahl zu nennen. Die Art vom Brennstoff ist wichtig, da basierend auf den Brennstoff man entweder den Preis pro Kilowattstunde oder den Brennstoffverbrauch berechnen muss. Orientieren kann man sich dabei an den Werten vom LIeferanten der Brennstoffe oder an den Werten aus der Heizkostenverordnung. Erst jetzt ist eine Berechnung der Heizkosten möglich.

Die Formel zur Berechnung der Heizkosten

Die Berechnung der Heizkosten erfolgt basierend auf einer Formel, wie: Energiebedarf Wohnung [in Kilowattstunden / (Jahr und Quadratmeter)] x Wohnfläche [in Quadratmeter] x Rohstoffpreis [in Euro pro Kilowattstunde] ergeben letztlich die Heizkosten. Von dieser Formel darf man sich als Vermieter nicht täuschen lassen. Die Berechnung der Heizkosten ist ein komplexer Vorgang. Aus diesem Grund sollte man als Vermieter gut sich überlegen, ob man die Berechnung selbst durchführt oder durchführen lässt. So bietet sich die Unterstützung durch einen Immobilienmakler Nideggen zum Beispiel an. Die Berechnung der Heizkosten, als ein Teil der Nebenkostenabrechnung muss schließlich stimmen. jeder Fehler kann zu rechtlichen Problemen, wie Streit mit seinen Mietern führen. Mit professioneller Hilfe kann man dieses vermeiden.

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