Ein Regal für die Küche, ein Handtuchhalter im Bad, eine Garderobe im Flur: Wer in eine neue Wohnung zieht, greift früher oder später zur Bohrmaschine. Doch was genau ist erlaubt, was muss man dem Vermieter melden, und was passiert beim Auszug mit den Löchern? Die Antworten sind weniger kompliziert, als viele Mieter vermuten.
Was der Mietvertrag wirklich hergibt
Der erste Blick gehört dem Mietvertrag. Viele Standardverträge enthalten keine explizite Regelung zum Thema Bohren. In diesem Fall gilt die Rechtsprechung: Das Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass das Anbringen von Dübeln und das Bohren kleiner Löcher zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehören. Ein generelles Bohrverbot per Klausel ist in Deutschland regelmäßig unwirksam, weil es den Mieter unangemessen benachteiligt.
Etwas anderes gilt für Sonderfälle: Denkmalgeschützte Altbauten, Mietobjekte mit speziellen Wandbelägen oder explizite Vereinbarungen im Mietvertrag können Einschränkungen mit sich bringen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt dem Vermieter kurz eine E-Mail. Die Antwort gehört dann ins Mietordner.
Wie viele Löcher sind „normal“?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Bohrlöcher. Gerichte orientieren sich an der Faustregel: Was ein durchschnittlicher Mieter für die übliche Wohnungsnutzung braucht, ist zulässig. Konkret bedeutet das in der Praxis:
- Einige Dübellöcher pro Zimmer für Regale, Bilder und Lampen gelten als unproblematisch.
- Dutzende Löcher pro Wand oder großflächige Wanddurchbrüche fallen nicht mehr unter vertragsgemäßen Gebrauch.
- Löcher mit einem Durchmesser über 12 bis 14 Millimeter gelten bei den meisten Gerichten bereits als reparaturbedürftig und müssen beim Auszug verschlossen werden.
Ein Mieter, der eine schwere Küchenzeile an der Wand befestigt und dafür acht Löcher à 10 Millimeter bohrt, bewegt sich in aller Regel im sicheren Bereich. Wer hingegen eine Sauna einbauen oder Wände durchbrechen möchte, braucht schriftliche Genehmigung.
Schäden beim Auszug: Wann zahlt der Mieter?
Bohrlöcher müssen beim Auszug nicht zwingend verschlossen werden, sofern sie zur normalen Nutzung gehören. Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass kleine Dübellöcher keine Schadensersatzpflicht auslösen. Vermieter, die pauschal Renovierungskosten für normale Bohrlöcher einfordern, sind damit regelmäßig im Unrecht.
Kritisch wird es, wenn Löcher unsauber gebohrt wurden und Risse entstanden sind, wenn Fliesen gesprungen sind oder wenn tragende Strukturen beschädigt wurden. Hier greift die Schadensersatzpflicht aus dem Mietrecht. Wer beim Auszug Sicherheit will, kann kleinere Löcher mit handelsüblichem Füller und etwas Farbe selbst verschließen. Das dauert pro Loch keine fünf Minuten und verhindert unnötige Diskussionen.
Das richtige Werkzeug für verschiedene Wandmaterialien
Wer in Beton oder Stahlbeton bohren will, braucht mehr als eine einfache Akkubohrmaschine. Hartbeton, wie er in vielen Nachkriegsbauten und modernen Betonständerbauten vorkommt, lässt sich mit gewöhnlichen Bits kaum bezwingen. Hier kommt Schlagbohren oder Hammerbohren zum Einsatz. Für gelegentliche Heimanwender reicht ein gutes Schlagbohrgerät. Wer regelmäßig mit hartem Beton zu tun hat oder größere Dübel setzen muss, ist mit einem professionellen Bohrhammer besser bedient. Profi-Geräte wie ein Hilti Bohrhammer sind ursprünglich für Handwerker konzipiert, mittlerweile aber auch für ambitionierte Heimwerker im Handel erhältlich und lassen sich für einzelne Projekte außerdem leihen.
Für Gipskartonwände gilt das Gegenteil: Hier genügt eine einfache Bohrmaschine mit niedrigen Umdrehungszahlen. Schlagbohren auf Gipskarton zerstört das Material. Stattdessen kommen spezielle Hohlraumdübel zum Einsatz, die keine tragende Wandstruktur benötigen. Belastungen bis 25 Kilogramm sind mit hochwertigen Hohlraumdübeln machbar.
| Wandmaterial | Geeignetes Gerät | Dübel-Typ |
|---|---|---|
| Beton / Stahlbeton | Bohrhammer | Spreiz- oder Verbunddübel |
| Mauerwerk / Vollziegel | Schlagbohrmaschine | Universal- oder Rahmendübel |
| Gipskarton | Einfache Bohrmaschine | Hohlraumdübel, Kipp- oder Federdübel |
| Fliesen | Bohrmaschine ohne Schlag | Fliesendübel, Universaldübel |
Fliesen bohren: Sonderfall mit Risiko
Fliesen sind der neuralgische Punkt in Mietwohnungen. Wer eine Fliese beim Bohren zerstört, haftet für den Schaden, und zwar nicht nur für den Materialwert der einzelnen Fliese, sondern unter Umständen für die Kosten der gesamten Reparatur, wenn passende Ersatzfliesen nicht mehr verfügbar sind. Das kann im Bad schnell mehrere hundert Euro kosten.
Vor dem Bohren in Fliesen daher: Schlag ausschalten, spezialen Fliesenbohrer verwenden, mit niedriger Drehzahl starten, und eine Führungshilfe aus Klebeband oder einer kleinen Bohrschablone nutzen, damit der Bohrer nicht verrutscht. Wer sich nicht sicher ist, lässt einen Handwerker ran oder weicht auf klebbare Haken aus, die für glatte Fliesen bis 5 Kilogramm Tragkraft ausgelegt sind.
Vor dem Bohren: Leitungen prüfen
Wasser-, Strom- und Gasleitungen verlaufen in Wänden oft unsichtbar. Ein Treffer kann lebensgefährlich oder extrem kostspielig sein. Ortungsgeräte für Leitungen sind ab etwa 30 Euro erhältlich und vor jedem Bohrprojekt Pflicht. Günstige Modelle erkennen Metallleitungen und Stromleitungen, hochwertigere Geräte ab 80 Euro unterscheiden zwischen spannungsführenden Leitungen, Wasser und Holzbalken. Wer zur Miete wohnt, kann sich ein solches Gerät oft günstig leihen, statt es zu kaufen.
Elektrische Leitungen verlaufen in Deutschland nach DIN-Norm vertikal oder horizontal von Schaltern und Steckdosen aus. Wer diesen Bereich meidet und 15 bis 20 Zentimeter Abstand zu Ecken und Schaltern hält, reduziert das Risiko erheblich. Eine absolute Garantie ersetzt das Ortungsgerät trotzdem nicht.
Kurz zusammengefasst: Wände bohren in der Mietwohnung ist in aller Regel erlaubt, solange der Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs eingehalten wird. Mit dem richtigen Werkzeug, einem Ortungsgerät und einem kurzen Blick in den Mietvertrag lässt sich das Lieblingsprojekt ohne rechtliche Nachwirkungen umsetzen.


