Immobilien – sie liegen im Trend, sind gesucht als Wohnimmobilie wie als Geldanlage
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Immobilien – sie liegen im Trend, sind gesucht als Wohnimmobilie wie als Geldanlage

Aber wo ist der Königsweg zur Wunschimmobilie? Wie lässt sich zwischen den Schnäppchen (mit verstecktem Haken) und den überteuerten Maximal-Preis-Offerten ein marktgerechtes Angebot finden? Die Antwort ist: die Immobilienauktion – transparent, marktorientiert und im Verbraucherinteresse gesetzlich geregelt

Immer mehr Immobilieninteressierte entdecken die Immobilienauktion als Alternative zum altbekannten Maklerprozess. Die meisten gewerbsmäßigen Makler informieren ihre Kunden, die sich bei ihnen für bestimmte Immobilien haben vormerken lassen, noch bevor mit der aktiven Vermarktung des Objekts überhaupt begonnen wird. So haben eingetragene Kunden einen Vorsprung vor allen anderen Kaufinteressenten. In vielen Fällen werden die Immobilien verkauft, ohne dass sie überhaupt im Internet erscheinen. Was für den einzelnen Interessenten wie ein Vorteil daherkommt, bedeutet aber auch, dass der Preis der Immobilie sich nicht am Markt bewährt hat. Ein Risiko, für den Verkäufer wie für den Käufer der Immobilie.

Der Markt bestimmt den Preis: aktuell, ausgerichtet an Angebot und Nachfrage, zukunftsorientiert

Die aktuelle Marktsituation für eine konkrete Immobilie umfasst viele Fragen von der Ausstattung über die Lage (Wie hoch ist der derzeitige durchschnittliche Quadratmeterpreis in der Region, der Stadt oder gar dem Stadtteil, in dem die Immobilie steht? Welche Bauvorhaben sind in der Nachbarschaft geplant, die den Marktwert der Immobilie steigern oder drücken könnten?) bis zur Nachhaltigkeit (Entspricht die Dämmung der Immobilie den Vorschriften? Welche Haustechnik ist verbaut? Greift bei Modernisierungsmaßnahmen der Denkmalschutz?). Alle diese Informationen sind wichtig, wenn es darum geht, eine Immobilie einzuschätzen. Ein Immobilienangebot, das gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangt, geht dem Regulativ aus dem Weg, das der Markt bietet. Überteuerte Immobilien beinhalten das Risiko, dass bei einem möglichen Wiederverkauf ein Verlust entsteht. Wer ein marktgerechtes Kaufangebot sucht, sollte deshalb auf die Immobilienauktion über ein angesehenes Auktionshaus setzen.

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Ein Auktionshaus bietet den Verkäufern wie den Käufern einer Immobilie gleichermaßen einen professionellen Rahmen und Verkauf und Ankauf beruhen auf den Prinzipien der Transparenz und Freiwilligkeit. Bei der Immobilienauktion werden zudem ausschließlich freiwillig eingelieferte Immobilien in Eigentümerbesitz versteigert und das heißt: es handelt sich nicht um Zwangsversteigerungen. Bei Versteigerungen vor dem Amtsgericht geht es dagegen darum, einen nicht-freiwilligen Verkauf rechtssicher abzuwickeln. Die früheren Eigentümer liefern ihre Immobilie nicht freiwillig zur Versteigerung vor Gericht ein; häufig sind Gläubiger, beispielsweise eine Bank, oder die öffentliche Hand die Auftraggeber. Nach Zwangsversteigerungen kommt es darüber hinaus nicht selten zu unschönen Szenen, wenn eine Zwangsräumung notwendig wird, um die Räumung der Immobilie durchzusetzen.

Rechtssicher: Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten …

Auch wenn es oberflächliche Gemeinsamkeiten zwischen der Immobilienauktion und der Zwangsversteigerung gibt, schließlich sind bei beiden Verkäufer, Käufer und Auktionator beteiligt und nach dem Zuschlag bekommt der Meistbietende die Immobilie, sind die gravierenden Unterschiede nicht zu übersehen, sobald man etwas genauer hinschaut.

Die Versteigerung einer Immobilie startet mit der Bekanntgabe einer Summe als Mindestgebot. Bei der Zwangsversteigerung erfolgt die Festlegung dieser Summe auf Grundlage eines Wertgutachtens, erstellt von einem einzelnen Sachverständigen. Im Fall der Immobilienauktion machen sich mehrere Mitarbeiter des Auktionshauses im Vorfeld der Auktion ein detailliertes Bild von der Immobilie und gleichen die Daten mit aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt ab. Ist eine Immobilie zur Zwangsversteigerung vorgesehen, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsgericht vor Ort. Entscheidet sich ein Verkäufer für die freiwillige Versteigerung über ein Auktionshaus, erreicht er damit einen umfangreichen Interessentenkreis, den das Auktionshaus über einen Verteiler mit internationaler Reichweite informiert. Das Objekt wird im Katalog des Auktionshauses vorgestellt und Mitarbeiter schalten im Internet professionelle Werbung. Ein weiterer Vorteil gegenüber dem langsamen Verfahren, das mit der Versteigerung vor einem Amtsgericht endet, ist die durch ein privatwirtschaftlich arbeitendes Auktionshaus garantierte schnelle Abwicklung des gesamten Vorgangs: von der Einlieferung über die Auktion bis zur Beurkundung des Verkaufs. Nebenbei bemerkt: Noch bevor in einem renommierten Auktionshaus die Auktion durch die öffentlich bestellten, vereidigten Auktionatoren eröffnet wird, sind Kaufinteressierte verpflichtet, eine Bietsicherheit zu hinterlegen oder einer Bonitätsprüfung zuzustimmen, damit die entsprechende Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist.

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Im Punkt Rechtssicherheit steht die von einem Auktionshaus organisierte Immobilienauktion einer Versteigerung von Amts wegen in nichts nach, denn beide Verfahren sind detailliert gesetzlich geregelt. Die Versteigerer-Verordnung (VerstV) sorgt in Deutschland mit ihren Vorgaben für als Dienstleistung angebotene kommerzielle Versteigerungen für den rechtlichen Verbraucherschutz. Um für Immobilienkäufer wie -verkäufer Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber den Vertragsabschluss bei Versteigerung sogar explizit in einer Einzelnorm (BGB § 156) geregelt. Zudem ist im Auktionshaus bei der freiwilligen Versteigerung immer auch ein bestellter Notar anwesend, der später beurkundet, dass das Eigentum an einer Immobilie auf den Käufer übergegangen ist.

Schnell und transparent im Verfahren, steht so bei der Immobilienauktion über ein Auktionshaus ein marktgerechter Preis für Immobilien im Mittelpunkt – und macht die Auktion so attraktiv für den Immobilienerwerb wie für den Immobilienverkauf. Eine professionelle Immobilienauktion bietet ein wettbewerbsbasiertes Verkaufsverfahren und damit Verkäufern und Käufern enorme Chancen – auch im Vergleich zu traditionellen Verkaufswegen, wie etwa über Immobilienmakler. Wenn der Meistbietende in einer Auktion den Zuschlag bekommt, geht das Eigentum an der Immobilie direkt auf den Käufer über und mit dem dritten Hammerschlag kommt ein verbindlicher Vertrag zustande – ohne Nachverhandlungen, ohne Drawbacks. Der Kauf einer Immobilie ist in Zeiten, in denen der Immobilienmarkt hart umkämpft ist, keine einfache Sache. Dabei geht es immer auch um Vertrauen. Auf ein renommiertes Immobilienauktionshaus zu setzen, bietet Verkäufern und Käufern gleichermaßen Rechtssicherheit, Transparenz und marktgerechte Preise – nachhaltig und bewährt.

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