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Energetische Sanierung – Mit der Modernisierung sparen

Energetische Sanierung

Energetische Sanierung

Die Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel, ihre Energieeffizienz zu erhöhen, wird als energetische Sanierung bezeichnet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energiemenge, die für den Betrieb von Lüftungs-, Warmwasser- und Heizungsanlagen benötigt wird, erheblich zu senken.

Die Analyse, welche Maßnahmen zu einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis beitragen, ist entscheidend. Es gibt bestimmte Maßnahmen, die miteinander kombiniert werden können. Bevor Sie mit einer energetischen Sanierung beginnen, ist es oft gut, mit einem Energieexperten zu sprechen, um die effektivsten Maßnahmen für das Gebäude zu ermitteln. Die vorherige Beauftragung eines zertifizierten Energieexperten ist erforderlich, wenn Sie Fördermittel der KfW-Bank, des BAFA oder einer anderen finanzierenden Bank für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen.

Vorteile einer energieeffizienten Sanierung

Gebäude werden im Laufe der Zeit oft nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen saniert oder modernisiert. Der Wert eines Hauses wird dadurch erhalten und im besten Fall sogar gesteigert. Energetische Sanierungen verbessern das Klima und das Leben in den Räumen und beugen gleichzeitig Schimmel vor. Die Oberflächentemperatur von Innenwänden kann dank neuer Ideen zur Wärmedämmung von Außenwänden verbessert werden, was den Komfort erhöht. Kalte Wände sind nicht länger eine Quelle für Zugluft.

Der neue staatliche Zuschuss für effiziente Gebäude wurde Anfang Januar 2021 eingeführt, um Mietern, Hausbesitzern und Pächtern von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch mehr finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Reparaturen zu bieten. Für Wohngebäude stehen Gelder bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 € pro energieeffizienter Maßnahme zur Verfügung (einschließlich 5 % ISFP-Zuschuss). Es kann nur eine Maßnahme aus den Kategorien Fassade, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung oder Heizung in Verbindung mit den Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Fachdienstleister aus der Energieeffizienz-Expertenliste beantragt werden.

Eine moderne Wärmedämmung ist für eine energieeffiziente Sanierung unerlässlich. Eine verlängerte Heizzeit ist aufgrund der klimatischen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung, da Häuser und andere Bauwerke sonst im Laufe des Tages und der Nacht durch die äußeren Einflüsse völlig auskühlen würden. Eine wirksame Wärmedämmung ist die einzige Möglichkeit, diesen Wärmeverlust zu stoppen. Ohne isolierende Verbundsysteme schickt die Technik so viel Wärme in das Gebäude, wie über die Lüftung und die Außenbauteile wieder verloren geht, was bei einem Einfamilienhaus zwischen 400 und 500 m2 liegen kann.

Sind die Kosten der Sanierung auf die Mieter umlegbar?

Mit der sogenannten Modernisierungsumlage haben Vermieter die Möglichkeit, einen Teil der Sanierungskosten auf ihre Mieter umzulegen und nach der Modernisierung eine Mieterhöhung durchzuführen. Auf die Jahresmiete können insgesamt 8% der Renovierungskosten umgelegt werden. Dies deckt die Kosten für alle energiesparenden Lösungen ab, wie z.B. Solaranlagen, Isolierglasfenster und Fassadendämmung. Die vorgeschlagene und genehmigte Mieterhöhung muss den Mietern mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Sie sollten in dem Schreiben die Kosten für die energetische Renovierung genau angeben, sie aufschlüsseln und auf die Anzahl der Mieter umlegen. Weitere Informationen zur Energetischen Sanierungen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage zur energetischen Sanierung

Das derzeitige Ziel der deutschen Regierung ist es, den Primärenergiebedarf, zu dem auch der Heizenergieverbrauch gehört, bis 2050 um 50% gegenüber 2008 zu senken.

Dieses Ziel sollte bisher durch das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht werden. Es gibt ein neues Gesetz zur energetischen Sanierung, das Ende 2020 in Kraft getreten ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die bisherigen Gesetze am 1. November 2020 ersetzt. Um den Energiebedarf zu erhöhen, müssen Gebäudeeigentümer einen Energieausweis erhalten, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

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